Ein Unfall ist passiert?
Wir helfen Ihnen
Sergej Heit KFZ-SachverständigerUnfallgutachtenWertgutachtenLackierermeister
Ich bin Ihr kompetenter Sachverständiger bei:
Angaben zur Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer sowie Restwertermittlung, Kostenvoranschlag, Reparaturbestätigung, Rechnungsprüfung, Fahrzeugbewertung für Gebrauchtwagen, Wertgutachten für Gebrauchtwagen und Oldtimer
Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung.Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € “sogenannte Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir ein qualifiziertes Kurzgutachten, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Schadensgutachten nicht übernimmt.Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort, oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.
Neutrale Kurzgutachten – ähnlich einem Kostenvoranschlag sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Schadensgutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenhöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei klarer Sachlage übernommen.Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weit aus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort.Für Schadenssummen über 750,- Euro ergibt sich somit folgerichtig, dass ein Schadensgutachten notwendig ist. Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer, etc.
Kfz-Sachverständiger
Kfz Unfallschaden Gutachten
Oldtimer Gutachten
Gebrauchtwagen Proficheck
UNSERE MISSION UND VISION
AN- UND VERKAUF
FAHRZEUG-BEWERTUNG
SONDERFAHRZEUGE BEWERTUNG
Prüfungen
RECHNUNGSPRÜFUNG
REPARATURBESTÄTIGUNG
REPARATURPRÜFUNG
BvkSH Geprüfter Kfz sachverständiger
Wann wird ein Kfz-Gutachten benötigt?
Möchten Sie Ihre Ansprüche in vollem Umfang gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen, benötigen Sie eine vollständige, fach- und sachgerechte Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang.
Ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor Gericht beweissichernde Wirkung:
Wann wird ein Kfz-Gutachten benötigt?
- Wiederbeschaffungswert mit der anfallenden Besteuerungsart
- Restwert (im Falle eines Totalschadens)
- Reparaturkosten, Instandsetzungskosten und Lackierkosten
- Reparaturdauer in Arbeitstagen ohne Stand und Wartezeiten
- Umbaukosten für Sondereinbauten, Radioanlage oder spezielle Innenausstattung
- Detaillierter Schadenumfang, alle beschädigten Baugruppen, sowie ausführliche Aufführung aller benötigten Ersatzteile und Preise
- Nutzungsausfallgruppe sowie die, sich daraus ergebende, Nutzungsausfallentschädigung pro Tag Fahrzeugdaten, exakte Typbestimmung mit Serienausstattung und Sonderausstattung, Kilometerstand, Reifengröße und Profiltiefen sowie Pflegezustand
- Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis