Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung von Gutachten sowie sämtliche sachverständigen Leistungen vom Sachverständigen Sergej Heit (= Auftragsnehmer = AN) für den Auftraggeber (= AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder einzelvertraglich schriftlich etwas anderes geregelt ist. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind auf der Homepage www. näher beschrieben. Mit Abschluss eines Vertrages erkennt der AG die AGB als verbindlich an.

§ 2. Auftragserteilung


Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.


Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Das Gutachten kann in den Büroräumen abgeholt werden oder wird per Post versandt. Bei allen Zahlungen ist die Gutachtennummer anzugeben. Im Fall einer Sicherungsabtretung der Gutachtenkosten erwarten wir den Zahlungseingang von der zuständigen Haftpflichtversicherung innerhalb von 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist treten wir von der Sicherungsabtretung zurück und fordern den Auftraggeber zur Zahlung des Gutachtens auf. Die Einräumung von Zahlungszielen und die Vereinbarung von Ratenzahlungen können ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Auftraggebers erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar


5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“

5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 145,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet.

5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen


5.5. In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.


5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.7 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Internen“ Liste.


5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,10 berechnet.


5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.


5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3).

§ 6. Differenzvergütungsklausel


Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung


Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

§ 8. Gutachtenerstellung


Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original- Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an die/den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht


Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung


Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigen Heit in Meinerzhagen.


Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, dem Sachverständigen Heit bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an den AN zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem AN.